Zertifizierung

Zum Januar 2012 erfolgte über Herrn Thilo Hengst die Zertifizierung zum Sachverständigen für Immobilienbewertung. Die Personalqualifizierung gem. DIN EN ISO/IEC 17024 unterstreicht die sachgemäße Fachkompetenz in der Gutachtenerstellung. Unsere Verantwortung gegenüber unseren Auftraggebern zur qualifizierten Einschätzung von ihren Grundstückswerten wird damit ausdrücklich zugesichert.

Eröffnung Ausstellung - Chemnitz - Fotografien einer Stadt - Reitbahnviertel

Die zweite Reihe der Fotoserie ‘Chemnitz – Fotografien einer Stadt’ thematisiert ein innenstadtnahes Quartier von Chemnitz, das Reitbahnviertel. Das Reitbahnviertel befindet sich mittendrin in der Entwicklung. Die Entdeckungsreise führt quer durch verträumte Hinterhöfe, durch Parks, historische Plätze und Straßen. Spuren aus längst vergangener Zeit sind noch sichtbar. Das Viertel befindet sich im Umbruch. Es präsentiert die spannenden Seiten von Historie und Neuem, es zeigt das Viertel so wie es ist: mittendrin.

Wanderausstellung: 1. Termin
Eröffnung am Mi. 09.11.2011, 12:00 Uhr
Frühförderzentrum, Brauhausstraße 20, 09111 Chemnitz

Link: Artikel Freie Presse vom 10.11.11

Keimfrei Duschen - neue Betriebskostenart lässt Nebenkosten weiter steigen

Vom 1. November an sind Vermieter verpflichtet, ihr Warmwassersystem regelmäßig einmal im Jahr auf Legionellen zu untersuchen und im Fall einer Verseuchung das Leitungsnetz innerhalb der Gebäude zu desinfizieren. Die Bakterien können tödlich verlaufende Lungenentzündungen auslösen. Sie vermehren sich zwar stark in 25 bis 50 Grad Celsius warmem Wasser, sterben jedoch bei Temperaturen von mehr als 70 Grad in kürzester Zeit ab.

Nach Berechnungen des Eigentümerverbands Haus & Grund kostet allein die Untersuchung der Proben in den Fachlaboren rund 25 Euro pro Wohnung.

GEZ Auskunftspflicht für Vermieter ab 2013

Die Neuerungen im Entwurf zum Rundfunkstaatsvertrag macht der Gebührenpraxis der GEZ wieder alle Ehren. Diesmal werden die Vermieter als Gebühreneintreiber angestellt. Sofern alle Bundesländer den neuen Rundfunkstaatsvertrag (Fünfzehnter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge) zustimmen, muss der Vermieter auf Anforderung Auskünfte über seine Vermietungsverhältnissen an die Landesfunkanstalten weitergeben.

§ 9 regelt:
„Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer (…) der Wohnung oder des Grundstücks verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber (…) zu erteilen.“ „Der Anspruch auf Auskunft und Nachweise kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.“

Die Auskunftspflicht beinhaltet:
- Namen der Bewohner
- Geburtsdaten
- Beginn des Mietverhältnisses.
- bei gewerbl. Vermietung Angabe Anzahl der Beschäftigten

Checkliste für den Erwerb einer Eigentumswohnung

Folgende Hinweise sollten Sie beim Kauf Ihrer Eigentumswohnung (ETW) beachten:

Checkliste zur Prüfung:

• Kopien zu den Protokollen der letzten drei Jahren der Eigentümerversammlung, sowie den dazugehörigen Abrechnungen

• Einsicht in das Wohnungsgrundbuch, eventuell vorhandene Sondernutzungsrechte prüfen (z.B. Parkplatz in einer Tiefgarage)

• Einsicht in die Teilungserklärung der WEG-Gemeinschaft

• vor Ort Besichtigung der Wohnung und des Gemeinschaftseigentum (Garten, Gemeinschaftsräume, Keller)

• Prüfung ob dem Bauzustand entsprechend eine Instandhaltungsrücklage angespart wurde. Wenn Sie Mängel/Bauschäden am Gemeinschaftseigentum festgestellt haben, fragen Sie sich, ob die Rücklage für die Beseitigung ausreichend ist. Die gleiche Frage stellen Sie sich auch nach der Besichtigung Ihrer Wohnung. Vorhandene Schäden im Sondereigentum tragen Sie allein. Wenn Sie wissen wollen was zum Gemeinschaftseigentum und zum Sondereigentum gehört, lesen Sie die Teilungserklärung!

• Fragen Sie an, wann die letzte Generalsanierung vorgenommen wurde bzw. wann wesentliche Einzelmaßnahmen unternommen wurden

• Fragen Sie nach den Energieausweis

• Fragen Sie an, ob die Wohnung vermietet ist (eine bezugsfreie Wohnung ist in jedem Fall positiver zu beurteilen)

• Prüfung der Bauzeichungen / Bestandspläne; diese können im Bauaktenarchiv der Stadtverwaltung eingesehen werden. Überzeugen Sie sich von der tatsächlichen Wohnungsgröße (stichprobenartig Ausmessen des Grundrisses).

• existieren eventuell Baulasten u. Altlasten

• Fragen Sie nach bereits erstellten Verkehrswertgutachten - diese Helfen Ihnen enorm weiter

Viel Erfolg

Erhöhung der Grundsteuer ab 01.01.2011

Viele Kommunen erhöhen, aufgrund defizitärer Haushaltslage, zum Jahresbeginn ihre Grundsteuern.

In Chemnitz werden ab 01.01.2011 die Grundsteuern erhöht. Für ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen bedeutet das bei der Grundsteuer B (Hebesatz 540 %) eine Steigerung von ca. 15%.

Ebenfalls in Jena wurde der Hebesatz auf 460 % beschlossen. Bei einer Eigentumswohnung wäre das eine Steigerung von ca. 10 %.

Bodenrichtwertkarte zum 01.01.2010 / Stadt Chemnitz

Die Bodenrichtwertkarte der Stadt Chemnitz ist nun öffentlich kostenfrei für jedermann online einsehbar. Link: Bodenrichtwerkarte 2010

Winterzeit - Schimmelzeit

Leider bringt die kalte Jahreszeit (besonders die strengen Winter) nicht nur den Spass im Schnee mit sich, sondern auch große Probleme für das Wohnklima. Trotz hoher Energiepreise werden Wohnungen falsch belüftet und es entstehen kurzerhand unschöne Ecken. Die Probleme sind meist hausgemacht.

Hier unsere Hinweise:

• je stärker eine Wohnung auskühlt, desto besser kann sich Schimmelpilz bilden. Die Feuchtigkeit setzt sich an den kalten Wänden fest (besonders in den Ecken wo bauphysikalisch bedingt der Taupunkt niedriger ist - z.B. in Ecken, Fensterlaibungen). Der Schimmel ist vorprogrammiert. Die Temperatur in Innenräumen sollte am besten bei 19 Grad liegen. Eine ausgekühlte Wohnung (kalte Wände) kostet viel mehr Heizenergie als eine konstant warm gehaltene Wohnung, die bei Bedarf von 16 Grad auf 19/20 Grad Zimmertemperatur aufgeheizt wird.

• die Wände werden mit Farbanstrichen versehen, die keine Diffusion der Wände zulassen - ebenso ein x-facher Tapetenbelag fördert den Schimmel in Windeseile, lieber die Tapete komplett herunterreißen und neu tapezieren als ein Wunder erleben

• wenn sich an der Innenscheibe Wassertropfen bilden, ist das ein Zeichen das dringend gelüftet werden muss

• Möbel werden ohne Platz an Außenwände geschoben, die Luft kann nicht zirkulieren. Wir sagen immer eine Handbreit zwischen den Schränken lassen und öfters mal die Rückwände kontrollieren.

• gerade in der kalte Jahreszeit kann die trockene Außenluft besonders gut die feuchte Luft aufnehmen, somit ist mehrfaches Lüften kein Fehler und schmälert keineswegs den Geldbeutel - außerdem heizt die trockene Luft sich viel besser auf als feuchte Luft und kostet kaum mehr Heizenergie. Lüften Sie so lange, bis an den Außenscheiben der geöffneten Fenster keine Wassertropfen mehr zu sehen sind.

• die Stoßlüftung ist besser als ein gekippte Fenster, denn der Luftaustausch kann viel schneller passieren (5-7 Minuten / dreiviertel Stunde). Im Durchschnitt stösst ein Bewohner pro Tag eine Luftfeuchtigkeit von 1 Liter beim Atmen aus und es entstehen ca. 3 Liter bei anderen Tätigkeiten (Waschen, Kochen, Bügeln…). Auch eine hohe Anzahl an Zimmerpflanzen tragen zu dem Volumen bei.

Es gilt der Grundsatz im Winter “Heizen statt geizen”

Erbschaftssteuer:

Mit der Erbschaftssteuereform 2009 gilt ab 01.01.2010 die Nachbesserung, dass die Vererbung von selbst genutztem Wohneigentum steuerfrei bleibt, wenn der überlebende Ehepartner (bzw. eingetragene Lebenspartner) oder die Kinder in dem Haus mindestens 10 Jahre lang wohnen bleiben. Für Kinder gilt jedoch die zusätzliche Einschränkung, dass nur eine Wohnfläche bis zu 200 Quadratmetern steuerfrei bewohnt werden darf. Zu Lebzeiten übertragene Häuser werden nach dem Verkehrswert bewertet und besteuert.

Für nicht eigengenutzte Immobilien bilden Verkehrswerte bzw. der gemeine Wert die Grundlage der Besteuerung. Die Finanzbehörden setzen diese Werte fest. Außer acht bleiben jedoch wertmindernde Faktoren (hoher Instandsetzungs- u. Modernisierungsstau, Rechte und Belastungen, Erbbaurechte …) bzw. fundiertes Wissen zu gewerblich genutzten Immobilien und “Spezialimmobilien”. Diese Umstände können dazu führen, dass Gegengutachten das zu vererbende Endvermögen entscheidend beeinflussen können. Unsere Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt können Ihnen dann helfen.

Immobilienbewertung:

Die Inanspruchnahme einer qualifizierten Bewertung des Immobilienvermögens, der Mietwerte, Rechte und Lasten auf Grundstücken ist jedem Eigentümer von Immobilien zu empfehlen. Vielfältige und komplexe Bewertungsanlässe machen es erforderlich, einen kompetenten Ansprechpartner an seiner Seite zu haben.

Wir unterstützen Sie dabei.

Wozu eine Bewertung, was gibt es für Bewertungsanlässe?

• Festellung des Verkehrswerts einer Liegenschaft
• Bilanzierung des Immobilienvermögens für Firmen
• Erstellung der Eröffnungsbilanz für Kommunen / neues kommunales Rechnungswesen
• Gutachten zur Erstellung von Mietwerten
• Immobilienrating im Rahmen von Investitionsentscheidungen
• Beleihungswertermittlung für Kreditentscheidungen
• erb- und familienrechtliche Auseinandersetzungen
• gerichtliche und außergerichtliche Auseinandersetzungen
• Zwangsversteigerungen
• steuerrechtliche Zwecke

Welche Objekte können bewertet werden?

• unbebaute Grundstücke
• Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen, Einfamilien-, Reihen, Doppel- und Mehrfamilienhäuser)
• Gewerbeimmobilien (Teileigentum, Büro- und Geschäftshäuser)
• Managementimmobilien (Hotellerie und Gastgewerbe, Einzelhandel, Industrieimmobilien)
• Freizeitimmobilien (Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Golfplätze)
• Gemeinbedarfsflächen (Museen, Schulen und Kindertagesstätten, Verwaltungsgebäude)
• Rechte und Lasten (Wege- und Leitungsrechte, Wohn- und sonstige Nutzungsrechte, Nießbrauch, Erbbaurechte)

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.